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Hebammenleistungen

Jeder Frau steht während und nach der Schwangerschaft Hebammenhilfe zu. Die Leistungen, die die Hebamme erbringt, werden von allen gesetzlichen/privaten Krankenkassen und Sozialämtern bezahlt und nach dem Hebammengebührenrecht abgerechnet. Es wird keine Überweisung vom Arzt benötigt.

                   * Es fällt keine Praxisgebühr an*

meine Hebammenleistungen sind :

Beratung der Schwangeren

Vorsorgeuntersuchungen

CTG-Kontrollen (fetale Herztöne und Wehenschreiber)

Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder Wehen

Geburtsvorbereitungskurse für Frauen/Paare

Wochenbettbetreuung

Stillberatung

Rückbildungskurse

 

  

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Copyright(c) 2004 Hebamme Marlen Hempel. Alle Rechte vorbehalten.
marlenhempel@web.de